Diese drei beispielhaften Strafprozesse haben eine Gemeinsamkeit: es handelt sich um Verbrechen von großer gesellschaftlicher Relevanz, da sie grundlegende Werte der internationalen Rechtsordnung berühren. Aus diesem Grund sind sie dem Völkerstrafrecht unterzuordnen.
Dr. Stefanie Bock, Strafrechtlerin und Professorin der Universität Marburg und geschäftsführende Direktorin des Forschungs- und Dokumentationszentrums für Kriegsverbrecherprozesse, hat sich in ihrer Forschung auf das Völkerstrafrecht spezialisiert. In dieser Folge von „Hessen schafft Wissen“ gibt sie uns Einblicke in die Antworten auf Fragen wie: Warum ist die deutsche Justiz für Straftaten zuständig, die auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zu Deutschland haben? Was bedeutet der Haftbefehl gegen Putin, und welche Länder stehen hier in der Verantwortung? Und welchen Beitrag kann das Völkerstrafrecht zur Aufarbeitung des Ukrainekriegs leisten?
Völkerstrafrecht an deutschen Gerichtshöfen